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Issue: 18, 1
http://www.betriebs-berater.de/html/zeitschriften/ewus/ewus.html
Aufsätze
Rechtsprechung der EG-Gerichte
- Die Niederlassungsfreiheit steht einer Quellensteuer entgegen, die nur auf Dividendenzahlungen an eine gebietsfremde Muttergesellschaft erhoben wird
19 - 23
,
- EWS-Kommentar v. Ingmar Dörr, Rechtsanwalt, und Dr. Daniel Fehling, LL.M. tax (Kings College London), Rechtsanwalt, München
23 - 26
,
- Dienstleistungsfreiheit: Die italienischen Mindestgebühren für Rechtsanwälte können aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls wie dem Verbraucherschutz oder einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt sein
26 - 31
,
- Freizügigkeit: Eine höhere Besteuerung von in einem anderem Mitgliedstaat ansässigen Ruhegehaltsempfängern ist nicht gerechtfertigt, wenn das Ruhegehalt (nahezu) die gesamten Einkünfte ausmacht
31 - 33
,
- Urheberrechtsrichtlinie: Die Verbreitung eines Signals (Hintergrundmusik) durch (Fernseh-)Geräte in Hotelzimmern ist öffentliche Wiedergabe von Werken und urheberrechtlich geschützt
33 - 37
,
- Ein Beklagter hat die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen ein Versäumnisurteil entsprechend Art. 34 Nr. 2 EuGVO, wenn er durch Zustellung von dessen Inhalt so rechtzeitig Kenntnis erlangt, dass eine Verteidigung tatsächlich möglich ist
37 - 40
,
- Staatliche Beihilfen: Aussetzung und Rückforderung sind nicht absolut unmöglich, wenn die Bewilligungsbescheide bestandskräftig sind - Vertragsverletzungsklage
40 - 42
,
- Kfz-GVO: Das Inkrafttreten der VO (EG) Nr.1400/2002 als solches erforderte keine Umstrukturierung des Vertriebssystems eines Lieferanten und begründete daher keine außerordentliche Kündigung
42 - 45
,
- Das EuG bestätigt weitgehend die Sanktionen, die die Kommission wegen Kartellen auf dem österreichischen Bankenmarkt (Lombard-Netzwerk) verhängt hat
46 - 47
,
- Kartellverbot und Freistellung nach Art.81 Abs.3 EG: Die Entscheidung, mit der dem Arzneimittelhersteller Glaxo untersagt wird, die Preise für Arzneimittel danach zu differenzieren, wo die Kosten dafür übernommen werden, ist teilweise nichtig
47 - 48
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- Von der Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat befreit sind nur Waren, die eine Privatperson für den Eigenbedarf erwirbt und persönlich befördert ,,Cercle des amis du vin"
48 - 50
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European University Institute |
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Last update on
2011-1-28 |
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